Die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße lädt ein: Fortbildungsreihe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte im Juni und Juli in Landau


Was passiert, wenn jemand alters- oder krankheitsbedingt alltägliche organisatorische Dinge nicht mehr eigenständig regeln kann? Wer trifft dann die Entscheidungen? Viele Menschen erteilen heutzutage eine Vorsorgevollmacht und entscheiden so noch während es ihnen gut geht, wer sich als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter um ihre Angelegenheiten kümmern soll. Andere haben keine Vorsorgevollmacht. Wenn sie sich nicht mehr in allen Angelegenheiten selbst vertreten können, bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin bzw. einen Betreuer. Was an Aufgaben auf diese rechtlichen Vertreterinnen und Vertreter zukommt, was sie beachten müssen und an wen sie sich bei Unklarheiten und Problemen wenden können – diese und weitere Fragen werden in der fünfteiligen Veranstaltungsreihe geklärt.

Die Termine und Themen im Überblick:
• 17. Juni: Einführung in das Betreuungsrecht, Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht
• 24. Juni: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und betreuungsgerichtliche Genehmigung
• 1. Juli: Vermögenssorge und Vorstellung des Hilfesystems in Landau und im Kreis SÜW
• 8. Juli: Reform des Betreuungsrechts
• 15. Juli: Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Teilnahme an der Fortbildungsreihe ist kostenlos. Anmeldungen nimmt Michael Wüst (Geschäftsführer SKFM Betreuungsverein Landau e. V.) per Mail an michael.wuest@skfm.de oder telefonisch unter 0 63 41/55 12 3 entgegen.

Auf dem richtigen Weg.