Jugendhilfeausschuss beschließt Kindertagesstätten-Bedarfsplan: 850 Ganztagsplätze mehr im neuen Kita-Jahr


„Der Rechtsanspruch auf Betreuung ist mit der neuen Gesetzesgrundlage ein anderer als zuvor“, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt. „Kinder ab einem Jahr haben bis zum Schuleintritt nun einen Anspruch auf mindestens sieben Stunden durchgängige Betreuung über Mittag mit Mittagsverpflegung.“ Für ein- bis zweijährige Kinder kann dieser Anspruch auch mit Tagespflegeangeboten gedeckt werden.


Matthias Ackermann, stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, betont: „Die Bedarfszahlen aufgrund der im Landkreis verzeichneten Geburten sind zwar nahezu gleich wie im letzten Jahr. Durch den veränderten Rechtsanspruch sowie die Schaffung neuen Wohnraums im Landkreis, unter anderem durch die Erschließung von Neubaugebieten, werden künftig einige zusätzliche Plätze, deutlich mehr Ganztagsplätze und räumliche Erweiterungen der Kitas in SÜW benötigt.“

An das zuständige Team des Jugendamts richtete Ackermann in der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses seinen Dank: „Die arbeitsintensive Planung unter neuen gesetzlichen Vorzeichen ist trotz der Zusatzbelastungen durch die Pandemie sehr gut gelungen.“


Die Aufstellung des Kindertagesstätten-Bedarfsplans erfolgte, indem zunächst die Anzahl der Kinder vom jeweiligen Einwohnermeldeamt eingeholt wurde. Eine von den Kindertagesstätten durchgeführte Bedarfsabfrage bei allen Eltern, die bereits Kinder in einer Kita haben oder zukünftig haben werden, floss in die Planung und Erstellung der unterschiedlichen Betreuungsformen ein. Danach führte das Jugendamt Südliche Weinstraße auf jede Kindertagesstätte bezogene Bedarfsplanungsgespräche. Erstmals wurde dabei nicht mehr gruppenbezogen geplant, sondern nach Betreuungsformen, also eine Betreuungszeit für eine gewisse Altersgruppe.
Im Landkreis gibt es 74 Kindertagesstätten, davon 27 in kommunaler und 47 in freier Trägerschaft.

Auf dem richtigen Weg.