Keine Neuinfektionen und niedrige Inzidenzen sowie landesweite Lockerungen: die Corona-Lage entspannt sich auch in SÜW


Das Land Rheinland-Pfalz hat außerdem eine neue Coronavirus-Bekämpfungsverordnung mit weiteren Lockerungen verkündet, die heute in Kraft getreten ist und bis einschließlich 1. Juli 2021 gilt.

Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem private Feiern, die nun mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich sind. Bei einer Inzidenz von unter 50, wie an der Südlichen Weinstraße aktuell, können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden. In der Gastronomie werden Buffetangebote wieder möglich. Kantinen können wieder öffnen, ebenso wie Gemeinschaftseinrichtungen von Hotels, Jugendherbergen der Campingplätze. Bus- und Schiffsreisen sind erlaubt.

Zuschauerinnen und Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Hallenbäder und Thermen können öffnen.

Auf dem richtigen Weg.