Krankenhausversorgung in Pandemiezeiten: Stadt und Kreis verlängern Bürgschaftserklärung für Klinikum Landau/Südliche Weinstraße – Hirsch und Seefeldt werben bei Bund und Land für Härtefall-Regelung nach Benachteiligung bei Ausgleichszahlungen


In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Landesgesundheitsminister Clemens Hoch machen OB und Landrat gleichzeitig auf eine gravierende Benachteiligung des Verbundklinikums bei den vom Bund geregelten Ausgleichszahlungen für freie Betten aufmerksam, durch die dem Klinikum rund 3 Millionen Euro entgangen sind. Die Verwaltungschefs hoffen auf eine Härtefall-Lösung. „Mit Blick auf die Ausgleichszahlungen für freie Betten im Vergleich zum Jahr 2019 wurden wir als kommunales Verbundkrankenhaus mit den drei Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Landau im Vergleich zu anderen Krankenhäusern deutlich schlechter gestellt“, so Hirsch und Seefeldt. Grund dafür sei, dass die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Jahr 2019 maßgeblich in die Bemessungsgrundlage eingeflossen sei. „Da unsere Verweildauer durch die Versorgungsschwerpunkte Geriatrie und Konservative Orthopädie im Marktvergleich deutlich höher ist, wird die Bemessungsgrundlage für Ausgleichszahlungen niedriger. So ist unser Verbundkrankenhaus bei den Ausgleichzahlungen pro freiem Bett von 560 Euro auf 360 Euro abgerutscht, machen die beiden Verwaltungschefs deutlich.

Da im Klinikum aber auch die teuren Bereiche OP, Intensivmedizin sowie eine zentrale Notaufnahme vorgehalten würden, habe man in Landau und SÜW dennoch die Kosten eines normalen Akutkrankenhauses zu stemmen. „Durch das Ausbleiben der erwarteten Ausgleichzahlungen ist eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation unseres Klinikums eingetreten, die wir als kommunale Gesellschafter auffangen müssen“, so Hirsch und Seefeldt. Die spezielle Struktur des Verbundkrankenhauses Landau/Südliche Weinstraße müsse daher dringend durch die Anwendung einer Härtefall-Regelung berücksichtigt werden.

Zum Hintergrund:
Die Bürgschaft, die bisher noch nicht in Anspruch genommen werden musste, wurde zur Absicherung eines möglicherweise benötigten Darlehens ausgesprochen. Sie dient somit im Bedarfsfall – gerade mit Blick auf die besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie wie etwa Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen, Vorhalten von Bettenkapazitäten und reduzierte Patientenbehandlungszahlen – der Liquiditätssicherung und damit der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in der Region. Aufgrund der Gesellschafterstrukturen bürgen die Stadt Landau und der Kreis Südliche Weinstraße für die Erhöhung des Dispositionskredites mit jeweils 1,5 Millionen Euro. Das Klinikum könnte mit dieser Sicherheit im Ernstfall 6 Millionen Euro Kredit aufnehmen. Um dieses Szenario abzuwenden, drängen OB und Landrat jetzt auf die Anwendung einer Härtefall-Regelung bei den Ausgleichzahlungen durch den Bund.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.

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