Kreistag verabschiedet Resolution für Radweg entlang der L 545 Steinfeld - Scheibenhardt


Aus Sicht der Kreisverwaltung ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt unbedingt erforderlich. Das wesentliche Argument ist aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die diesen Streckenabschnitt nutzen, egal wie sie sich fortbewegen. „Nur durch einen baulich von der Straße getrennten Rad- und Fußgängerweg kann die Verkehrssicherheit optimal gewährleistet werden“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Den Kreistagsmitgliedern Südliche Weinstraße ist durchaus bewusst, dass mit dem Bau des Radweges ein Eingriff in Natur und Landschaft einhergeht. Bei der L 545 handelt es sich um eine sehr schmale Landesstraße. Landrat Dietmar Seefeldt betont: „Es geht darum, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die ganzjährig und sicher zu befahren ist. Die Menschen, die beispielsweise im Ortsteil Bienwaldmühle leben und arbeiten, haben durchaus auch einen Anspruch sicher mit dem Fahrrad von ihrem Ortsteil nach Steinfeld oder Scheibenhardt oder in andere Orte zu gelangen. Deshalb ist eine von der Straße unabhängige Führung des Radverkehrs über Forstwirtschaftswege aus unserer Sicht keine adäquate Lösung. Bei witterungsbedingter oder durch die Forstbewirtschaftung verursachter Unbefahrbarkeit der Waldwege müssten die Radfahrer wieder auf die Straße ausweichen. Das kann nicht unser Ziel sein.“

Der Landkreis Südliche Weinstraße unterstützt das Land Rheinland-Pfalz in der zügigen baulichen Umsetzung des Radweges entlang der L 545 von Steinfeld über Bienwaldmühle nach Scheibenhardt und fordert in seiner Resolution die klageführenden Umweltverbände auf, ihre Klagen zurückzuziehen.

In jüngster Zeit werden vehement Argumente für eine Verlegung des Radweges weg von der L 545 durch den Bienwald vorgetragen. „Sollte das Land Rheinland-Pfalz eine Möglichkeit sehen, diese Argumente hinsichtlich des Streckenverlaufs von Steinfeld nach Bienwaldmühle im Rahmen eines Kompromisses noch zu berücksichtigen, darf dies auf keinen Fall zu einer weiteren Verzögerung führen und muss die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden Steinfeld, Kapsweyer und Schweighofen beachten, insbesondere darf dies nicht zu einem qualitativ schlechteren Ausbau führen“, so die Kreistagsmitglieder in ihrer Resolution.

Nicht zuletzt sollte bei der Bewertung des Projektes auch berücksichtigt werden, dass der Radweg im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Naturschutzgroßprojekt Bienwald von den Gemeinden und den Einwohnern eingefordert wurde. Diesen Wunsch will der Kreistag unterstützen.

Auf dem richtigen Weg.