Frankreich als Hochrisikogebiet eingestuft


Nach der Allgemeinverfügung darf die Grenze nach Deutschland bis auf Weiteres nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests überquert werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen gibt es für Grenzpendler und Grenzgänger: Sie müssen sich nur zwei Mal die Woche auf SARS-CoV-2 testen lassen und einen Nachweis über das negative Testergebnis mit sich führen.

Landrat Dietmar Seefeldt ist erleichtert darüber, dass keine Grenzschließungen erfolgen: „Wir möchten das über viele Jahre miteinander Erreichte mit respektvollem Verständnis für die aktuelle Situation mit allen Kräften auch weiterhin gemeinsam leben“, weist der Landrat auf die über viele Jahre gewachsene harmonische Zusammenarbeit in vielen Bereichen zum benachbarten Frankreich hin. Erst im letzten Jahr haben die Träger der Grenzlandmedaille ein Manifest unterzeichnet, das die Kreisspitze um Landrat Seefeldt an Anne Sander, Mitglied und Quästorin des Europäischen Parlaments, und Christine Schneider, Mitglied des Europäischen Parlaments, überreicht haben. Damit sollte ein deutliches Zeichen der Solidarität und der Zusammengehörigkeit gesetzt werden.

Die Allgemeinverfügung wird unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php zu finden sein.

Auf dem richtigen Weg.