Koordinierungsstelle für Fahrten zu den Landes-Impfzentren wird weiterhin sehr gut angenommen – Landrat und OB ziehen Bilanz


Der Kreis- und der Stadtchef loben besonders das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: „Das Angebot wird sehr gut angenommen und die Anrufer freuen sich, dass ihnen schnell und unkompliziert geholfen wird. Dank den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist dieses Angebot überhaupt erst möglich. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank. Diese Unterstützung zeigt einmal mehr die große Solidarität und Hilfsbereitschaft in unserer Region.“

Das Fahrangebot richtet sich an Menschen aus dem Landkreis SÜW und der Stadt Landau, die einen Termin in den Landes-Impfzentren Landau, Neustadt (für Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Maikammer) oder Wörth vereinbart haben, denen aber keine Fahrmöglichkeit zur Verfügung steht. Für sie wird eine individuelle und kostenlose Transportmöglichkeit durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer organisiert.

Die Voraussetzungen, um einen Transport in Anspruch nehmen zu können, sind: Ein Termin für die Impfung in den Landes-Impfzentren in Wörth, Neustadt oder Landau ist bereits vorhanden und die Person hat keine eigenen Fahrmöglichkeiten. Des Weiteren ist die Person mobil; Kranken-, Rollstuhl- und Liegendtransporte sind leider nicht möglich.

Privatleute und Initiativen, die sich vorstellen können, Fahrdienste für ältere Personen zu übernehmen, können sich auch weiterhin bei der Koordinierungsstelle melden. Diese ist beim Persönlichen Referenten des Landrats Dietmar Seefeldt, Heiko Pabst, in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße angesiedelt und wird von der Stadtverwaltung Landau unterstützt. Die Koordinierungsstelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06341 940 444 zu erreichen.

Wichtig: Die Koordinierungsstelle prüft für jeden Einzelfall, ob ein aktuelles Hilfsangebot zur Verfügung steht und ob darauf zurückgegriffen werden kann. Eine Garantie für den passenden ehrenamtlichen Fahrdienst gibt es nicht.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.

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