Bescheinigungen für Genesene: 3.500 bereits versandt


Alle Personen, die jemals mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden und deren Testergebnis dem Gesundheitsamt bekannt ist, erhalten diese Bescheinigung für Genesene. Dies bedeutet, dass auch Personen eine Bescheinigung erhalten, deren Erkrankung/Genesung schon länger als sechs Monate zurückliegt. Diese Personen können die Bescheinigung aktuell allerdings nicht (mehr) nutzen, um eine Gleichstellung mit geimpften und getesteten Personen zu erhalten, da dies nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der positiven PCR-Testung möglich ist. Dennoch benötigt dieser Personenkreis diese Bescheinigung, um den Status einer vollständig geimpften Person zu erlangen, da für genesene Personen, nach der Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission), nur noch eine Impfung gegen das Coronavirus erforderlich ist.

Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass die Durchführung eines Antikörpertests nicht ausreichend ist, um als genesene Person zu gelten. Dies bedeutet, dass seitens des Gesundheitsamtes, auch wenn diesem ein Antikörpertest vorgelegt wird, keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.

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