Umstrukturierungsprogramm 2021 / 2022 für Rebflächen


Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden.
Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2021) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 30. September 2021 ist nicht möglich. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung.

Es wird empfohlen, den Antrag über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt können über unsere Homepage www.suedliche-weinstrasse.de -Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung weiterhin eingeschränkt ist, sollen die Dokumente bzw. Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Übermitteln Sie diese bitte per Fax, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schultz, Tel.: 06341/940 371. E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de

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