Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft informiert: Ab Dezember wieder 14-tägliche Leerung der Biotonnen


Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne gehören Gemüse- und Obstschalen, Eierschalen, Brotreste, Essensreste – auch gekochte Essensreste einschließlich Fleischreste und Fischreste in haushaltsüblichen Mengen, Knochen in kleinen Mengen, Teebeutel und Kaffeesatz, Reste von Milchprodukten wie Quark oder Käse, Küchenpapier sowie Grünabfälle von Beeten, Bäumen und Büschen, Laub und Rasenschnitt. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Bioabfälle nicht in Plastiktüten eingepackt werden dürfen. Auch sogenannte kompostierbare Plastiktüten werden für die Erfassung des Bioabfalls nicht akzeptiert, da diese nicht vollständig bei der Kompostierung abgebaut werden.

Die Biotonne sauber halten
Als Maßnahme, um die Biotonne sauber zu halten, hat sich das Einwickeln von Abfällen in Zeitungspapier oder Papiertüten bewährt. So kann die Feuchtigkeit von Bioabfällen ausreichend gut gebunden werden und ein auf den Boden der Tonne gelegtes Stück Karton verhindert Anhaftungen. Dies ist besonders in den kälteren Monaten ratsam, um ein Anfrieren des Bioabfalls im Gefäß zu verhindern. Die Bioabfälle sollten zudem immer locker in die Tonne eingefüllt und nicht verdichtet werden. Ein wettergeschützter Standplatz und die Nutzung der Abwärme von Gebäuden kann die Gefahr des Festfrierens der Bioabfälle minimieren.


Auf dem richtigen Weg.