Agrarförderung: Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen


Die Voraussetzungen für die Futternutzung der genannten Zwischenfrüchte und Untersaaten wurden mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17. September 2021 geschaffen; die Verordnung wurde am 21. September 2021 veröffentlicht und ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.
Bei weitergehenden Fragen steht Bernd Kieffer, Telefon 06341/940370, E-Mail Bernd.Kieffer@suedliche-weinstrasse.de, zur Verfügung.

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