Änderungen Hauptsatzung: Aufwandsentschädigung für weitere ehrenamtliche Funktionen im Landkreis SÜW


Die beschlossenen Änderungen zur Hauptsatzung regeln nun auch expliziter als zuvor den Prozess zur Auszahlung eines Einsatzgeldes für Angehörige der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die für einen Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes herangezogen werden. Unter anderem vor dem Hintergrund des erhöhten „Einsatz-Aufkommens“ im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie war im Frühjahr 2020 die grundsätzliche Auszahlung eines Einsatzgeldes (3,25 Euro je angefangene halbe Stunde) für Angehörige der kreiseigenen sowie mit der Stand Landau gemeinsam vorgehaltenen Katastrophenschutzeinheiten eingeführt worden. Zur Auszahlung dieses Einsatzgeldes wurden nun einige weitere Details in der Satzung festgeschrieben. Neu ist nach der Satzungsänderung außerdem, dass auch sonstige Helferinnen und Helfer, die für einen Einsatz im Namen des Landkreises herangezogen worden sind, diese Aufwandsentschädigung bekommen. Ausdrückliche Berücksichtigung findet in der geänderten Fassung der Hauptsatzung nun auch die monatliche Aufwandentschädigung für den Gruppenführer der Landeseinheit Rettungshunde und Ortungstechnik 7 (RHOT VII).
Die neue Fassung der Hauptsatzung wird auf der Homepage des Landkreises in der Sammlung des Kreisrechts veröffentlicht werden.

Auf dem richtigen Weg.