Geflüchtete aus der Ukraine: Kreistag stimmt Leistung über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu


Im Bereich der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr sollen über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Betrieb einer Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine in der Sporthalle der Verbandsgemeinde Offenbach in Bornheim bereitgestellt werden. In der Sporthalle in Bornheim soll aber keine Aufnahmeeinrichtung geschaffen werden, in der die Geflüchteten über einen längeren Zeitraum untergebracht werden: „Vielmehr soll die Notunterkunft dazu dienen, die für die Unterbringung zuständigen Verbandsgemeinden bei Zuweisung einer großen Zahl von Geflüchteten durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion kurzfristig zu entlasten. Die Geflüchteten können dort für wenige Tage aufgenommen werden, bevor sie anschließend in dann vorhandenen Wohnräumen bei den Verbandsgemeinden untergebracht werden können“, erklärte Landrat Dietmar Seefeldt. Aktuell sei bei den Verbandsgemeinden noch Wohnraum vorhanden. Eine Inbetriebnahme der Unterkunft erfolge erst, wenn der Wohnraum dort weitgehend aufgebraucht sei.
Der Betrieb werde über ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen organisiert und durchgeführt. Dabei fallen neben den Verpflegungskosten insbesondere Aufwandsentschädigungen und Auszahlungen für Verdienstausfall und den Aufbau, Betrieb und Abbau von 81.000 Euro an. Weiterhin wird für den Betrieb der Notunterkunft mit Sachkosten in Höhe von 110.000 Euro für Material, Verpflegung, Betriebskosten und Endreinigung gerechnet. Insgesamt wird mit Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von rund 191.000 Euro gerechnet, die über die aktuellen Haushaltsansätze nicht abgedeckt sind. Mögliche Ausgleichszahlungen durch das Land oder den Bund können derzeit noch nicht verifiziert werden.

Die Sozialabteilung rechnet im Bereich Asyl im Jahr 2022 mit deutlichen Mehrkosten im Rahmen der Krankenhilfe, der gestiegenen Sozialhilfeausgaben und aufgrund der beabsichtigten Umstellung auf eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab Beginn der Gewährung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für Krankenhilfekosten wurden über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 700.000 Euro bewilligt, für die Hilfen zum Lebensunterhalt 3.700.000 Euro und für die Umstellung auf eine elektronische Gesundheitskarte rund 88.000 Euro. Insgesamt ergeben sich über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Bereich der Krankenhilfe, den Lebenshaltungskosten und der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte in Höhe von 4.488.000 Euro. Mittlerweile ist auf Bundesebene die Entscheidung getroffen, dass die ukrainischen Geflüchteten ab dem 1. Juni 2022 in das SGB II wechseln werden. Von daher werden die zunächst auf das gesamte Haushaltsjahr kalkulierten Mehrkosten für Krankenhilfe und Sozialausgaben im Bereich Asyl sich in geringeren Mehrkosten für das Jahr 2022 niederschlagen.

„Aufgrund des massiven Zustroms ukrainischer Geflüchteter und den noch zu erwartenden Zuweisungen von Geflüchteten zum Landkreis Südliche Weinstraße –darunter auch Asylsuchende aus anderen Staaten - sollen die Geflüchteten über den Beitritt zu der bestehenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung über eine Krankenkasse direkt versichert werden. In der Konsequenz werden dann alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, als auch die zahlreichen ukrainischen Geflüchteten ab Beginn der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einer eigenen elektronischen Gesundheitskarte, der eGK, ausgestattet“, so der Kreischef. Der Beitritt zur Rahmenvereinbarung bietet viele Vorteile, unter anderem erfahren die zugewiesenen und registrierten Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine erhebliche Vereinfachung bei Arztbesuchen, da sie durch die eGK einen direkten Zugang zu den Ärzten haben und nicht mehr vorab den Weg über die Verwaltung gehen müssen.

Verwaltungsintern ist im Referat Z1 – Personal und Organisationsentwicklung, Zentrale Dienste, IT mit über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 13.500 zu rechnen. Diese sind für die erforderliche Ausstattung der Ausländerbehörde mit einer Personalisierungsinfrastrukturkomponente ("PIK-Station") aufzubringen. Die PIK-Station dient der erkennungsdienstlichen Erfassung der Flüchtlinge, insbesondere durch Lichtbilder und Abnahme von Fingerabdrücken. In der Vergangenheit wurde diese erkennungsdienstliche Erfassung regelmäßig durch die Aufnahmeeinrichtungen oder die Bundespolizei übernommen. Nun wurde durch das zuständige Fachministerium die Aufgabenwahrnehmung durch die kommunale Ebene verbindlich vorgesehen.



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