Nach STIKO-Empfehlung: Kommunale Impfstelle LD/SÜW bietet ab sofort vierte Impfung für bestimmte Personengruppen an


Wichtig: Die Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen; Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die vierte Impfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

„Laut der Ständigen Impfkommission zeigen aktuelle Daten, dass der Schutz nach der ersten Booster-Impfung gegen Infektionen mit der Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt“, erklären Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt. Durch die zweite Auffrischimpfung solle der Schutz weiter verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. „Uns ist es wichtig, unseren Bürgerinnen und Bürgern dieses Angebot auch ab sofort in unserer Kommunalen Impfstelle machen zu können – möglichst niedrigschwellig und damit auch ohne vorherige Terminvereinbarung.“

Unbedingt in die kommunale Einrichtung in der Albert-Einstein-Straße 29 mitzubringen sind die Nachweise über vorherige Impfungen. Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 8 bis 15:45 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 11 bis 18:45 Uhr.

Weitere Impfaktionen sowie zusätzliche Informationen sind unter www.landau.de/impfen und www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/corona/infos_impfzentrum.php gelistet.

Auf dem richtigen Weg.