Schutz von Felsenbrütern: Felsen im Kreis während der Brutzeit teilweise gesperrt


Klettersport, die Begehung durch Wanderer sowie sonstige Aktivitäten, die zur Beunruhigung oder Störung der Felsenbrüter führen können, wie beispielsweise Filmen und Fotografieren im nahen Umfeld der gesperrten Bereiche, sind in dieser Zeit verboten. Visuelle und akustische Störungen während der Fortpflanzungszeit können zur Brutaufgabe führen und die Population der geschützten Vogelarten nachhaltig beeinträchtigen. Im Landkreis Südliche Weinstraße sind folgende Felsen von einer Sperrung betroffen:

• Asselstein (Nordost-, Südost- und Westseite)
• Buchholzfels
• Drei Felsen bei Rinnthal (Mittel- und Ostpfeiler)
• Krappenfelsen
• Hundsfelsen
• Rappenfelsen
• Lebersteine
• Rödelstein
• Steiner Nadel (auch Krimhildenstein)

„Bitte respektieren Sie die Sperrungen und nehmen Sie bei Ihren Freizeitaktivitäten auf die besondere Tier- und Pflanzenwelt des Biosphärenreservats Pfälzerwald Rücksicht, sodass auch folgende Generationen von dieser profitieren können“, ruft die untere Naturschutzbehörde auf und betont, dass die Sperrungen bei weitem nicht alle Felsen im Pfälzerwald betreffen. „Es stehen somit auch während der Brutsaison ausreichend Alternativen zur Verfügung.“

Die aktuelle Sperrliste kann auf der Homepage der Vereinigung der Pfälzer Kletterer e.V. unter https://www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste_alpha/ abgerufen werden. Maßgeblich sind jedoch die Schilder und Absperrungen des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz vor Ort.

Zuwiderhandlungen gegen die Sperrungen und damit auch gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.



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