Kreistag beschließt Richtlinie über die Förderung von Um- und Neubauten von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung


„Um trotz fehlender gesetzlicher Rahmenvorgaben auf Bundes- und Landesebene einen einheitlichen Stand der Sirenentechnik im Landkreis zu erreichen und die Pflichtaufgabe zur Warnung der Bevölkerung auch im Bereich der Sirenenwarnung zu erfüllen, wollen wir Maßnahmen der Verbandsgemeinden, die unseren technischen und organisatorischen Vorgaben entsprechen, fördern und so und auf den aktuellen Stand bringen“, erklärte der Landrat. Der Landkreis habe sich in den 90er Jahren nicht an einem flächendeckenden Sirenennetz beteiligt, was Seefeldt bedauere. Alle Sirenen an der Südlichen Weinstraße seien in kommunaler Hand, deshalb stelle sich die Situation in den einzelnen Verbandsgemeinden hinsichtlich der Errichtung neuer Sirenen bzw. der Umrüstung bestehender Sirenen unterschiedlich dar.

Zudem seien durch die mittlerweile flächendeckend eingeführte, sichere digitale Alarmierung mittels tragbarem Meldeempfänger viele Sirenen nicht mehr für die Alarmierung der Feuerwehr notwendig und wurden sukzessive abgebaut, nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten wie beispielsweise die Umrüstung auf digitale Alarmierung oder die Ertüchtigung der Elektrotechnik, erklärte der Kreischef. „Unser Ziel ist es in einigen Jahren ein funktionierendes Sirenennetz im Landkreis aufzubauen. Mit der Förderung tragen wir einen Teil dazu bei“, so der Landrat, der dem Gremium für das einstimmige Votum dankte. Der für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Kreisbeigeordnete Kurt Wagenführer ergänzt: „Die Sirenen sind ein wichtiger Baustein unseres modularen Warnkonzepts im Landkreis. Bei drohender Gefahr wird die Bevölkerung nicht nur mittels Sirene, sondern auch über Rundfunk, Fernsehen und die Warnapps Katwarn und Nina gewarnt, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zeitgleich zu erreichen.“

Die gesetzliche Verpflichtung zur Warnung der Bevölkerung vor Brandgefahren und anderen Gefahren als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung von Landkreisen und Gemeinden ergibt sich aus dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).

Auf dem richtigen Weg.