Trinkwasser in Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach muss abgekocht werden


Das bedeutet: Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser einmal kurz kräftig sprudelnd aufgekocht werden. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
• Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)
• Zubereiten von Lebensmitteln
• Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
• Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)
• Zähne putzen
• Geschirrabwasch von Hand
• Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Kein Abkochen ist nötig für eine allgemeine Reinigung, die Toilettenspülung, den Geschirrspüler, Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine. Empfehlenswert ist es, bis zur vollständigen Beseitigung der Verunreinigung zum Trinken und als Säuglingsnahrung Mineralwasser zu verwenden.

Zudem hat das Gesundheitsamt eine begleitende Chlorung des Trinkwassers veranlasst. Die Verbandsgemeindewerke führen ein begleitendes Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Trinkwasserqualität bereits durch. Sie spülen und chloren das Ortsnetz. Das Abkochgebot ist so lange notwendig, bis die Verkeimung beseitigt ist. Die Öffentlichkeit wird darüber informiert.
Bei den mikrobiologischen Parametern handelt es sich um Keime fäkalen Ursprungs, eine in der Natur weitverbreitende Keimart, die als Hinweise für eine Verunreinigung im Trinkwasser dienen.

Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern unter der Telefonnummer 0172-8748603 wenden.

Auf dem richtigen Weg.