Änderung der Absonderungsverordnung: Gesundheitsamt informiert über Erleichterungen für Menschen in Absonderung


Nach den neuesten Regelungen zählt jetzt der Tag der Testung bzw. des letzten Kontakts bei der Berechnung der Absonderung mit. So entspricht der Tag der Testung oder des letzten Kontakts bereits dem ersten Tag der Absonderung. Bisher hat der Tag der Testung bzw. des letzten Kontakts bei der Berechnung der Absonderung nicht mitgezählt.

Darüber hinaus ist eine Entlasstestung aus der Absonderung nun bereits ab dem siebten Tag der Absonderung möglich. Diese Regelung gilt für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen bzw. Hausstandsangehörige. Weiterhin werden jedoch 48 Stunden Symptomfreiheit vorausgesetzt.

Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße-Landau weist darauf hin, dass die neuen Regelungen ab sofort greifen und auch durch Personen angewendet werden können, die sich derzeit noch in Quarantäne befinden und sich bei Symptomfreiheit früher freitesten möchten.

Informationen sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/absonderung-und-quarantaeneregelungen/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.


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