Aktuelles zur Agrarförderung: Hinweise zu Umstrukturierungsanträgen im Flurbereinigungsverfahren Teil 2, Pflanzung 2022


Voraussetzung für eine Förderung aus dem EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen) bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Dabei können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 Euro/ha, bzw. bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 Euro/ha.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar (durch die Vorort Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m. In Bodenordnungsverfahren sind auch kleinere Flächen (Mindestgröße 1 ar) möglich, wenn nur eine einzige Weinbaufläche des Betriebes im Verfahrensabschnitt betroffen ist.

Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, kann keine Unterstützung gewährt werden. Ebenso können Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert werden.

Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) wip.lwk-rlp.de der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und bis spätestens 2. Mai 2022 bei der Kreisverwaltung einzureichen. Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung weiterhin eingeschränkt ist, sollten die Datenträgerbegleitscheine bzw. Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Diese können per Fax, per Mail, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten übermittelt werden.

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Antragsteller innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf unserer Homepage https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie beim Referat Landwirtschaft und Weinbau, Herrn Thorsten Schultz, unter der Telefonnummer 06341 940 371, per Fax 06341 940 7 371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.

Auf dem richtigen Weg.