Aktuelles zur Agrarförderung im Antragsverfahren 2022: e-Antrag kann bis 16. Mai eingereicht werden


Das zuständige Referat weist darauf hin, dass Antragsteller, die in den vergangenen drei Jahren eine Förderung im Rahmen der Umstrukturierung (WMO) erhalten haben, verpflichtet sind, den Antrag Agrarförderung einzureichen. Andernfalls erfolgt eine Rückforderung der Umstrukturierungsförderung. Der unterschriebene Datenträgerbegleitschein (DBS) kann der Kreisverwaltung bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden.
Wer kein Passwort erhalten hat und im Jahr 2022 einen Antrag stellen möchte, kann sich mit dem Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung, Frau Judith Niederer, unter der Telefonnummer 06341 940 372, per Fax an 06341 940 7 372 oder per E-Mail an Judith.Niederer@suedliche-weinstrasse.de in Verbindung setzen.
Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung weiterhin eingeschränkt ist, sollten die Datenträgerbegleitscheine bzw. Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Diese können per Fax, per Mail, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten übermittelt werden.

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