Für starkes Ehrenamt im ländlichen Raum: Bewerbungen für Förderprogramm „Engagiertes Land“ noch bis 12. April möglich


Antragsberechtigt sind Netzwerke, die in einem laut Definition strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt sind. Über die Postleitzahl kann vor der Bewerbung auf der Webseite der Organisation geprüft werden, ob der Ort dieses Kriterium erfüllt. Einige Orte im Landkreis erfüllen es und Netzwerke dort sind damit antragsberechtigt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Interessenbekundung von mindestens drei Organisationen, zum Beispiel Vereinen oder Stiftungen, getragen wird.

Geboten werden laut Ausschreibung eine umfangreiche Unterstützung bei der Netzwerkentwicklung und bei der konkreten Förderung von Engagement und Ehrenamt vor Ort, darunter Vernetzungsangebote, Dorfwerkstätten vor Ort, individuelle Prozessbegleitung, eine Online-Qualifizierungsreihe und ein Umsetzungsbudget von für die Weiterentwicklung des Netzwerkes.

Alle Informationen zum Programm finden sich unter
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/engagiertes-land/

Kontakt:

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Programm Engagiertes Land
Telefon: 03981 4569-600


Auf dem richtigen Weg.