Alle Antragstellenden, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden gebeten, die Fertigstellungsmeldung so früh wie möglich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße abzugeben, damit die Vor-Ort-Kontrollen in diesem Jahr frühzeitig beginnen können.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2022 (Seite 15/16) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Landkreises Südliche Weinstraße verfügbar.
www.suedliche-weinstrasse.de –„Umstrukturierung von Rebflächen“