Teil der Kreisstraße 44 wird zur Landesstraße aufgestuft


Hintergrund dieser Maßnahme ist die von der Ortsgemeinde Herxheim und des Landesbetriebs Mobilität Speyer beabsichtigten Abstufung der Landesstraße 493
(L 493) in Herxheim (Obere und Untere Hauptstraße) zur Gemeindestraße. Gleichzeitig erfolgt die Aufstufung der Ortsrandstraße: Davon betroffen ist der kleine Bereich von 130 Meter Länge der Kreisstraße 44 (K 44) ab dem Kreisverkehrsplatz Richtung Hayna bis zur Abzweigung nach Hatzenbühl. Dieser Teilbereich muss im Zuge der dort notwendigen Umstufungen zur Landesstraße aufgestuft werden, die Straßenbaulast trägt dann das Land Rheinland-Pfalz.

Bei einer Umstufung (Aufstufung oder Abstufung) wird die öffentliche Straße in eine andere (höhere bzw. niedrigere) Straßenklasse eingeordnet. Mit der Auf- bzw. Abstufung endet die Straßenbaulast für den ‚alten‘ und es beginnt die Straßenbaulast für den ‚neuen‘ Träger der Straßenbaulast.



Auf dem richtigen Weg.