Die Familienhebammen seien nicht zu verwechseln mit Hebammen, da sie keine Aufgaben der Geburtshilfe übernehmen, sondern den Eltern nach der Geburt dabei helfen, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen, teilweise auch Kinderkrankenschwestern, mit einer Zusatzqualifikation.
Derzeit arbeiten noch zwei Familienhebammen für die Kreisverwaltung. Wobei diese bereits zum Ausdruck gebracht hätten, dass es keine längerfristige Option sei, weiterhin freiberuflich auf Honorarbasis zu arbeiten, wie Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern in der November-Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet hatte. Kern bedankte sich ausdrücklich bei den Kreistagsfraktionen, der Einrichtung der neuen Stelle im Jugendamt zugestimmt zu haben. Dabei fügte er an: „Gerade in jüngster Zeit erfahren wir zunehmend, dass das Beratungsangebot der Familienhebamme ein sehr entscheidender Beitrag zur Unterstützung der Familien in unserem Landkreis ist.“
Stelle kann geteilt werden
„Mit einer Festanstellung bei der Verwaltung wird nun nicht nur das Angebot in unserem Landkreis sichergestellt, sondern darüber hinaus eine Vertretungsregelung ermöglicht“, so Landrat Seefeldt. Denn es sei möglich, die Stelle zu teilen.
Finanziert wird das Angebot der Familienhebammen größtenteils über eine Stiftung des Bundes. 39.000 Euro stehen dem Kreisjugendamt jährlich über diese Stiftung für den präventiven Kinderschutz zur Verfügung. Bislang wurden damit die Honorare der Familienhebammen bezahlt. Durch die geplante Festanstellung entsteht ein Mehrbedarf von rund 16.000 Euro zum Beispiel für Sozialversicherungsbeiträge und Zusatzversorgung, der über den Kreishaushalt 2024 abgedeckt werden soll.