Runter mit den Müllgebühren! Neue Satzung sieht bis zu 40 Prozent Ersparnis für Bürgerinnen und Bürger vor


Der Kreistag hat eine neue Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wertstoffwirtschaft einstimmig beschlossen und folgte damit einer vorausgegangenen Empfehlung des Werkausschusses für den Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft. Damit kann die Satzung nun zu Jahresbeginn 2024 in Kraft treten. Sie wird drei Jahre gelten, bis einschließlich 2026.

Verschiedene Behältergrößen möglich  
Die 60 Liter fassende Restmülltonne, die alle 14 Tage geleert wird, kostet ab nächstes Jahr beispielsweise nur noch 106,80 Euro im Jahr statt wie bisher 156 Euro. Das entspricht 31,5 Prozent weniger. Wer ein bisschen mehr Volumen braucht, zahlt für die nächstgrößere Tonne (80 Liter) nur noch 134,40 Euro statt wie bisher 200,40 Euro jährlich. Die gleiche Größe bei der Biotonne schlägt ab 2024 mit 49,20 Euro Jahrespreis zu Buche – auch hier konnten die Gebühren reduziert werden. Und das, obwohl das Angebot ausgeweitet wird.

Der Biomüll wird 2024 bereits ab April wöchentlich geleert. Das bedeutet, dass nunmehr von April bis einschließlich November die Müllabfuhr die grüne Tonne im Landkreis Südliche Weinstraße wöchentlich abholt wird. Das hatte der zuständige Ausschuss vor wenigen Wochen bereits beschlossen.

„Durch gutes Wirtschaften können wir die Gebührensenkung und zugleich eine Ausweitung des Services möglich machen. Wir freuen uns, in Zeiten der allgegenwärtigen Preissteigerungen unseren Bürgerinnen und Bürgern im Bereich Müllgebühren entgegenkommen zu können“, so Landrat Seefeldt.

Sowohl beim Bio- als auch beim Restmüll stehen verschiedene Behältergrößen zur Auswahl. Die Haushaltsgröße spielt eine Rolle, aber auch der eigene Bedarf. Wer eine andere Größe als bisher zu Hause haben will, zahlt zur Jahresgebühr noch einmalig eine Tauschgebühr. Bei Kleinbehältern bis 240 Liter sind das ab nächstem Jahr einmalig 23,60 Euro. Bei größeren Behältern einmalig 35,40 Euro. Zum Gefäßtausch beraten Julia Föhr unter der Telefonnummer 06341 940422, Ramona Hochdörfer unter der Durchwahl -424 und Tina Probst, Durchwahl -423. E-Mail: eww@suedliche-weinstrasse.de   

Gegenüberstellung der Gebühren für die Wertstoffwirtschaft im Landkreis SÜW für die Jahre 2021 und 2024.

Auf dem richtigen Weg.