Rebpflanzungen: „Umstrukturierungsanträge Teil 2“ können gestellt werden – Frist endet Ende Januar


Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Zu beachten ist, dass die Pflanzung und die Unterstützungsvorrichtungen der Reben bis spätestens 30. Juni fertiggestellt sein müssen. Dies gilt als einzige Frist. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.

Zuschüsse im vier- oder fünfstelligen Eurobereich
Die neuen Fördersätze reichen von 6000 Euro pro Hektar für die Nutzung von gebrauchtem Material bis zu 32.000 Euro pro Hektar bei sogenannten Handarbeitsmauersteillagen, wo die Reben also so steil angebaut sind, dass dort kein Einsatz von Maschinen möglich ist. Darüber hinaus werden noch weitere Maßnahmen gefördert. Eine detaillierte Übersicht über alle Maßnahmen des Programms ist zu finden auf der Webseite https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/landwirtschaft-umstrukturierungsfoerderung.php

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Diese Antragstellung erleichtert dem Antragsteller das Ausfüllen des Antrages durch Fehlerhinweise. Für all jene, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Webseite https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie sowie die Antragsunterlagen zum Download bereit.

Weitere Informationen und Auskünfte gibt es beim Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung, Telefon 06341 940371 oder E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de

Auf dem richtigen Weg.