Amerikanische Faulbrut bei Bienen nachgewiesen – Sperrbezirk bei Annweiler eingerichtet


Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat deswegen eine Allgemeinverfügung erlassen, in der unter anderem ein bestimmtes Gebiet bei Annweiler als Sperrbezirk erklärt wurde. Alle Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirks haben ihre Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau zu melden. Für den Sperrbezirk gelten bestimmte Vorgaben für Imkerinnen und Imker. Die Vorgaben sind in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 39 vom 6. Juli unter
www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php nachzulesen. Unter anderem müssen die Völker amtstierärztlich untersucht werden und dürfen nicht von ihrem aktuellen Standort entfernt werden.

 
Der Sperrbezirk im Detail: Beginn des Sperrgebiets an der Kreuzung Barbarossastraße – Bannenbergstraße. Es verläuft in einer geraden Linie nach Osten bis zu dem Punkt, an dem sich die beiden Quellen des Trifelsbaches treffen. Vom Trifelsbach verläuft es in einer gedachten Linie nach Süden bis zur Gabelung der Wanderwege Richtung Fehrlenberg am Parkplatz Ahlmühle. Im weiteren Verlauf folgt das Sperrgebiet in einer geraden Linie zum Wetterberg. Von dort aus geht es in einer geraden Linie nach Westen zur Hütte am hohen Markstein. Das Sperrgebiet verläuft von der Hütte am hohen Markstein nach Nord-Westen zur Kletterhütte. Es nimmt seinen weiteren Verlauf von der Kletterhütte in einer gedachten Linie bis zur Abzweigung der Himmelsleiter in der Straße Steimertal in Annweiler. Von dort schließt sich das Sperrgebiet nach Osten zur Kreuzung Barbarossastraße – Bannenbergstraße an. Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

Auf dem richtigen Weg.