Risikomanagement im Weinbau wird wichtiger – Wer Versicherung abschließt, kann Unterstützung beantragen


Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element, um das Einkommen von Weinbaubetrieben zu stabilisieren. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz die Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor in den Maßnahmenkatalog des Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor aufgenommen. Das Antragsverfahren 2023 hat begonnen. Bis zum 1. September 2023 können Anträge bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gestellt werden.

Auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de/mehrgefahrenversicherung stehen eine Merkblattmappe und das Antragsformular zum Download bereit.

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau:
Telefon 06341 940 371, Fax 06341 940 7 371, E-Mail

Im Detail: Unterstützt werden Prämien für Ernteversicherungen gegen witterungsbedingte Ertragsverluste im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und Qualitätseinbußen mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Versicherungsprämien für Junganlagen im ersten Standjahr sind nicht unterstützungsfähig, da sie nicht gegen Ertragsverluste durch Hagel und Frost versicherbar sind. Versicherungsprämien für Junganlagen im zweiten Standjahr sind nur unterstützungsfähig, sofern sie gegen Ertragsverluste durch Hagel und Frost versichert sind. Die Risiken müssen in einem Vertrag, einem sogenannten Kombivertrag, versichert sein. Der Versicherungsvertrag muss den Erzeuger verpflichten, zur Risikoverhütung erforderliche Maßnahmen vorzunehmen. Im Schadensfall darf es zu keiner Überkompensation kommen. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die im Antragsjahr in der Weinbaukartei erfassten Flächen und deren Umfänge, die unter der Betriebsnummer des Antragstellers eingetragen sind. Unterstützungsfähig sind nur Versicherungsprämien für Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.

Auf dem richtigen Weg.