Willkommen im Landkreis Südliche Weinstraße: Landrat Seefeldt übergibt 25 Menschen Einbürgerungsurkunde


Landrat Dietmar Seefeldt gratulierte bei der Einbürgerungsfeier zu dem Entschluss, Deutsche beziehungsweise Deutscher zu werden. „Unsere Städte und Gemeinden brauchen die kulturelle Vielfalt, das macht unseren Landkreis so lebens- und liebenswert. Nutzen Sie Ihren kulturellen Hintergrund und bringen Sie sich ein, ob in Vereinen oder auch auf politischer Ebene“, rief der Landrat die Anwesen auf und erinnerte an das aktive und passive Wahlrecht.

Musikalisch begleitet wurde die Feier von Sophia Ris, Sera Hellmold und Sergej Igonin, natürlich war auch die deutsche Nationalhymne zu hören.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Deren Ehegatten und minderjährigen Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch keine acht Jahre im Inland aufhalten. Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der rechtmäßige, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den einschlägigen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften.

Auf dem richtigen Weg.