Jugendhilfeausschuss Südliche Weinstraße plädiert für feste Stelle für Familienhebammen – Kreistag muss entscheiden


„Wir müssen jetzt handeln, um dieses Angebot auch künftig halten zu können“, betonte die Leiterin des Kreisjugendamts, Hannelore Schlageter, in der Ausschusssitzung. „Wir haben viele gute Erfahrungen mit den Familienhebammen gemacht“, so die Amtsleiterin weiter. Die Fachkräfte leisteten einen sehr wertvollen Beitrag für die gesunde Entwicklung von Kindern und die Unterstützung von Eltern. Der Vorteil einer Festanstellung bei der Verwaltung sei neben der Sicherstellung des Angebots, dass eine Vertretungsregelung möglich sei.

Was tun Familienhebammen?

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen, teilweise auch Kinderkrankenschwestern, mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen – bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes. Sie gehen in die Familien und helfen den Eltern, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen. Unter anderem geben sie Informationen und Anleitung zur Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei binden sie alle Familienmitglieder ein. Die Familienhebammen vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen und sind damit wichtige Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen. In Anspruch nehmen können die Hilfe von Familienhebammen je nach Verfügbarkeit alle Eltern mit entsprechendem Bedarf.

Neben vielen Aspekten, die den Umgang und das Zusammenleben mit dem Kind betreffen, unterstützen sie Schwangere, Mütter oder Eltern auch in praktischen Fragen: Bei Bedarf begleiten sie beispielsweise Frauen oder Paare zu Ärztinnen oder Ärzten, zu sozialen Beratungsstellen oder vorübergehend zu pädagogischen Angeboten für das Kind, wie etwa Krabbelgruppen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von tragfähigen Beziehungsstrukturen innerhalb der Familie. Alle an die Geburt gekoppelten Leistungen gehören nicht zu den Tätigkeiten der Familienhebammen; sie betreiben also keine aktive Geburtshilfe.

Bund steuert Geld über Stiftung bei

Hintergrund: Nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 hat sich der Bund entschieden, präventiv in den Kinderschutz zu investieren. Dafür stellt er den Jugendämtern jedes Jahr Geld aus einer dafür gegründeten Stiftung zur Verfügung. Das Kreisjugendamt zahlt mit diesem Geld die Honorare der Familienhebammen. Für das kommende Jahr stehen dem Jugendamt SÜW rund 39.000 Euro zur Verfügung. Würden die Familienhebammen beim Kreis festangestellt, entstünde darüber hinaus ein Bedarf von rund 16.000 Euro zum Beispiel für Sozialversicherungsbeiträge und Zusatzversorgung, der über den Kreishaushalt zu finanzieren wäre. „Uns ist bewusst, dass im Haushalt 2024 keine neuen Stellen geplant sind“, so Schlageter. „Dennoch sehen wir bei den Familienhebammen dringenden Bedarf und legen den Kreistagsmitgliedern ans Herz, in diesem Zusammenhang einer neuen Stelle zuzustimmen.“

Die Zustimmung im Jugendhilfeausschuss war indes groß. Der Tenor: Lieber früh und präventiv über die Familienhebammen Hilfe und Unterstützung anbieten, als später dann bei eventuell größer gewordenen Problemen tätig werden zu müssen. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung, nach Möglichkeit bereits im Haushalt 2024 für Familienhebammen eine Vollzeitstelle im Jugendamt einzurichten, einhellig zu. Die finale Entscheidung fällt der Kreistag.

Auf dem richtigen Weg.