Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung. Teilnehmen können alle interessierten Eltern, aktives Wahlrecht haben allerdings nur die Delegierten beziehungsweise die Ersatzdelegierten. Die Delegierten und Ersatzdelegierten wurden in den konstituierenden Sitzungen der örtlichen Elternausschüsse der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße bereits gewählt.
In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar („passives Wahlrecht“), die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Südliche Weinstraße haben. Abwesende sind wählbar, wenn Sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (per E-Mail an jugendamt@suedliche-weinstrasse.de). Das Jugendamt bittet Eltern, die im KEA mitwirken wollen, aber nicht an Versammlung teilnehmen können, aus organisatorischen Gründen darum, die Kandidatur bis spätestens 12 Uhr am Wahltag, 14. Dezember, per E-Mail an jugendamt@suedliche-weinstrasse.de erklären, damit alle Kandidatenvorschläge rechtzeitig in der Versammlung bekanntgegeben werden können.