Selbstbestimmungsgesetz tritt in drei Monaten in Kraft


„Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes den Geschlechtseintrag und gegebenenfalls auch den Vornamen ändern lassen möchte, kann das ab sofort bei dem für den eigenen Wohnort zuständigen Standesamt anmelden“, so Stähle. Denn eine Anmeldung des Vorhabens ist drei Monate vor der konkreten Änderung nötig (sogenannte Bedenkzeit) und damit schon heute möglich.

Im Landkreis Südliche Weinstraße sind die Standesämter bei den Verbandsgemeindeverwaltungen angesiedelt. Dort können die entsprechenden Änderungen des Geschlechtseintrags angemeldet werden. 

Kontakt zur SÜW-Gleichstellungsbeauftragten: Isabelle Stähle, Telefon 06341 940 120, E-Mail: isabelle.staehle@suedliche-weinstrasse.de 

Auf dem richtigen Weg.