Mit dem ISB-Darlehen „Wohneigentum“ soll insbesondere jungen Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie ermöglicht werden. Beispielsweise kann ein Vierpersonenhaushalt mit zwei Erwerbstätigen bis zu einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von rund 95.000 Euro das Darlehen beantragen. Für den Kreis Südliche Weinstraße gilt die Förderstufe 4 beziehungsweise 5, die maximale Darlehenssumme beträgt bis zu 190.000 Euro.
Weitere Fördermöglichkeiten bietet das ISB-Darlehen „Modernisierung“. Über dieses Programm werden die Verbesserung der energetischen Standards, die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie, barrierefreies Wohnen sowie die Nutzung alternativer und regenerativer Energien finanziell unterstützt. Wird ein Effizienzhausstandard nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von mindestens 85 erreicht, ist eine Darlehenssumme von bis zu 100.000 Euro möglich.
Um ein Darlehen bei der ISB zu beantragen, wird eine Förderbestätigung benötigt, die unter anderem die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ausstellt. Die Anträge für die ISB-Darlehen „Wohneigentum“ und „Modernisierung“ können über die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. ISB-Darlehen für Mietwohnungen können direkt bei der ISB beantragt werden.
Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme finden Interessierte auf den Internetseiten der ISB unter www.isb.rlp.de oder bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau. Fragen dazu beantwortet Martina Jung, Telefon 06341 940-201.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Holzhofstraße 4, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, www.isb.rlp.de