Mit Hilfe der kommunalen Jugendarbeit sollen unter anderem Beratungs- und Freizeitangebote für Jugendliche und Jugendeinrichtungen geschaffen, die jeweiligen Akteurinnen und Akteure in den Verbandsgemeinden stärker vernetzt und es soll Präventionsarbeit geleistet werden. „Jugendarbeit soll insbesondere Begegnungsräume schaffen, in denen Jugendliche gefördert und begleitet werden. Gerade in unsicheren Zeiten können hier Fachkräfte mit ihrer pädagogischen Expertise und ihrem Engagement maßgeblich zu Sicherheit und Stabilität beitragen“, so die Kreisjugendamtsleiterin Hannelore Schlageter. Sie bedankte sich gemeinsam mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Kern bei allen, die das Rahmenkonzept erstellt haben sowie insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Jugendarbeit in SÜW.
Die derzeitige Fassung der Rahmenkonzeption stammt aus dem Jahr 2011. Seither haben sich jedoch wichtige gesetzliche Änderungen ergeben, insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und mit der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahr 2021. Nun hat das Kreisjugendamt das Konzept dahingehend, aber auch mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse und Lebensrealitäten junger Menschen angepasst.
In der neuen Fassung des Rahmenkonzepts wird das Thema Personal stärker in den Fokus gerückt. Die personelle Ausstattung der kommunalen Jugendarbeit im Kreis SÜW basiert auf individuellen Vereinbarungen des Kreisjugendamtes mit den sieben Verbandsgemeinden; vorgesehen ist jeweils eine Stelle pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Viele dieser Vereinbarungen sind jedoch bereits über 20 Jahre alt und spiegeln nicht mehr die aktuellen Bedarfe und Anforderungen wieder. Das aktualisierte Konzept berücksichtigt hingegen die spezifischen Personalanforderungen und inhaltlichen Schwerpunkte für die einzelnen Verbandsgemeinden und bezieht sowohl die sozialräumlichen Herausforderungen als auch die Ressourcen der jeweiligen Verbands- und Ortsgemeinden ein.
Der Jugendhilfeausschuss hat dem überarbeiteten Konzept einhellig zugestimmt und die Verwaltung damit beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Verbandsgemeinden an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.