Für ehrenamtliche Richtertätigkeit an Sozialgerichten vorgeschlagen


Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind seit etwa 20 Jahren zuständig für Sozialhilfeangelegenheiten. In den Kammern und Senaten sollen ehrenamtliche Richterinnen und Richter mitwirken, die aus von den Kreisen und kreisfreien Städten zu erstellenden Vorschlagslisten ausgewählt werden. Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und beim Sozialgericht in Speyer endet am 31. Dezember 2024 beziehungsweise am 31. Januar 2025. Der Präsident des Landessozialgerichtes hat daher um Mitteilung gebeten, ob die aus dem Landkreis Südliche Weinstraße berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für eine erneute Amtsperiode vorgeschlagen werden oder ob ein neuer Vorschlag eingereicht wird. Matthias Degen war schon zuvor ehrenamtlicher Richter, die beiden anderen sind neu vorgeschlagen worden. 

Auf dem richtigen Weg.