Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zusätzliche finanzielle Mittel für Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll der Zugang zu weiteren Bildungsangeboten erleichtert werden. Neben der Unterstützung im schulischen und außerschulischen Bereich, soll auch die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im sozialen und kulturellen Bereich (z. B. Spiel und Sport im Verein) ermöglicht werden.

Wer hat Anspruch? 

Wenn Ihr Kind (oder Sie) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) leistungsberechtigt ist, Sie insbesondere Arbeitslosengeld oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder gemäß den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (Paragraph 2), Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, hat Ihr Kind Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auch wer Leistungen nach Paragraph 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommt, kann Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben – in diesem Fall sind die jeweiligen Verbandsgemeinden die richtige Ansprechstelle. 


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