Gleichstellung von Frau und Mann
1. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Unsere Arbeitsschwerpunkte
- Organisation von Informations- und Kulturveranstaltungen zum Thema Gleichstellung
- Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
- Vereinbarkeit von Arbeit und Familie
- Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern,
- Häusliche Gewalt
- Beratung von Frauen und Männern
- Vernetzung mit den Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinden des Landkreises Südliche Weinstraße, den anderen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (www.mffki.rlp.de)
- Kooperation mit Sozialamt, Jugendamt, Arbeitsagentur und anderen Institutionen
- Vernetzung mit den regionalen Frauengruppen- und verbänden
- Beratende Mitgliedschaft in Ausschüssen (Jugendhilfeausschuss, Frauenhaus)